Update vom 21.01.22 : Einlass und Kontrolle : 18:30 Uhr
Training : 19:00 - 20:30 Uhr
Teilnehmer : Kinder / Jugendliche ab der 5. Klasse sowie Erwachsene
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Update vom 19.01.22 : Trainingstage auf Montag und Freitag geändert !
Die neue Coronaschutzverordnung tritt am 13. Januar (Donnerstag) in Kraft und enthält unter anderem folgende Regelungen im Sinne des Vereinssports:
- Keine Testnotwendigkeit für Geboosterte Personen bei 2G+
- Bis zum 16. Geburtstag kein Immunisierungs- und Testnachweis bei 2G+
- Beaufsichtigte Selbsttest (Vor-Ort-Test) in Sportvereinen durchgängig möglich
Nach der ab dem 13.01.2022 gültigen Coronaschutzverordnung gilt beim Sport in der Halle weiterhin die 2G-Plus-Regel (ausschließlich geimpft und genesen mit zusätzlichem Test). Die Testnotwendigkeit für Geboosterte Personen entfällt ab Donnerstag.
Der Landessportbund NRW hat hierzu eine entsprechende Übersicht nach Altersbereichen herausgegeben:
Schülerinnen/Schüler ab dem 16. Geburtstag
- Müssen die 2G+ Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen und getestet). Personen müssen immunisiert sein, Schultest gilt nicht als Immunisierungsnachweis
- Das zusätzliche Testerfordernis "+" kann durch einen Schul-Testnachweis (Schülerausweis ist ausreichend) oder eine Booster Impfung erfüllt werden.
- Vor-Ort-Testungen durch die Vereine sind möglich.
Jugendliche, die keine Schülerinnen/Schüler mehr sind, und Erwachsene
- Müssen die 2G+ Vorgaben erfüllen (geimpft oder genesen und getestet oder Geboostert)
- Vor-Ort-Testungen ist möglich, bitte dazu einen Test selbst mitbringen.
Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag
- Immunisierten und getesteten Personen gleichgestellt (geimpft/genesen/getestet)
- Altersnachweis (durch Kinder-/Personalausweis, Schülerausweis oder ähnliches, Erklärung der Eltern) erforderlich
ANMELDUNG per E-MAIL erforderlich!!